Notbetreuung und Kinderkrankengeld
Liebe Eltern,
wir haben Informationen vom Staatsministerium erhalten!
Anspruch auf Notbetreuung haben:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise
sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer
Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von
den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den
§§27 ff. SGB VIII,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher
Behinderung bedroht sind.
Bitte melden Sie telefonisch (08241/3322) Ihren Bedarf in der Einrichtung an und bringen am ersten Tag das Formular mit.
Kinderkrankengeld
Der Bundestag und der Bundesrat haben beschossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Den Antrag können Sie auf unserer Homepage downladen
Stand 22.01.2021